Wir sind für Euch im Einsatz – bleibt Ihr für uns zu Hause!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir brauchen diesmal eure Hilfe! Wir alle sind gefragt, durch unser Verhalten die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Auf die aktuelle Verordnung der Landesregierung vom 20.03.2020 und die Ansprache des Ministerpräsidenten und des Innenministers weisen wir deshalb ausdrücklich hin.

Stau? - Rettungsgasse bilden!

Grundsätzlich muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird.

Das Bilden der Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen.

So verhalten Sie sich richtig:

Kohlenstoffmonoxid – die unsichtbare Gefahr

Es ist geruch- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Es ist ein nicht ätzendes und nicht reizendes Gas und wird daher vom Menschen nicht wahrgenommen.

Kohlenstoffmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff im Blutkreislauf. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung muss schnell reagiert werden.

Der Notruf

Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe.
Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen.
Auch in sämtlichen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.

Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!

Die Feuerwehren warnen vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen. Trotz oft lang anhaltender Frostperioden sind viele Eisflächen zu dünn; es droht Einbruch.

Auch der vielfach in Deutschland herrschende Frost garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. Besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. Betreten Sie nur freigegebene Eisflächen! Für die Freigabe sind die örtlichen Behörden zuständig.

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